Für Abwasseranlagen, die in Höhen oberhalb über 1.500 Metern über Normalnull errichtet sind, gelten in Zukunft weniger strenge Anforderungen an die Einhaltung von Schadstoffparametern. Das geht aus der Neunten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (AbwV) hervor, welcher der Bundesrat am Freitag ...
Für Kleinkläranlagen in Berghütten gelten weniger strenge Anforderungen
Abwasserverordnung: Bundesrat stimmt Ausnahmeregelung zu
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