GAP-Direktzahlungen: Neue Öko-Regelungen um zwölf Monate verschoben

Der Bundestag hat Ende Juni den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes angenommen. Dazu lag eine entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vor. Für den Gesetzentwurf (Drucksache 21/328) stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Der Gesetzentwurf regelt die Umsetzung der Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Er implementiert EU-Verordnungen, die Direktzahlungen an Landwirte vorsehen, um deren Einkommen zu unterstützen und die Landwirtschaft nachhaltig zu fördern. Im Wesentlichen sieht er eine Verschiebung der Einführung neuer Öko-Regelungen für Weidehaltung in Milchbetrieben und eine zur Förderung von Biotopverbunden, um die Artenvielfalt zu fördern, um zwölf Monate vor.

Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, es habe sich gezeigt, dass für die Einführung zweier im Jahr 2024 ergänzter Öko-Regelungen einschließlich finanzieller Mittel zu ihrer Finanzierung für die Jahre 2026 und 2027 ein längerer Vorlauf benötigt werde.

Grüne: Mehr Wasser in der Landschaft halten

Abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 21/579). Darin hatte die Fraktion gefordert, „die neuen Öko-Regelungen für Weidehaltung und Biotopverbund wie bisher geplant ab 2026 einzuführen und dafür die vorgesehenen Mittel zur Verfügung zu stellen“. Für den Entschließungsantrag stimmten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen votierten CDU/CSU, AfD und SPD. Eine starke GAP ist den Grünen zufolge nur dann legitimiert, wenn die Gelder zielgerichtet eingesetzt werden, um das Klima, die Böden, das Grundwasser und die Tiere zu schützen, sowie den ländlichen Raum zu unterstützen. Um in Zeiten der Klimakrise mehr Wasser in der Landschaft zu halten, würden humusreiche Böden, mehr Bäume und Hecken, kleinere Schläge, mehr Wiesen und wiedervernässte Moore benötigt, hieß es in dem Antrag. Um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und die Potenziale in ländlichen Räumen zu nutzen, müssten die Förderstrukturen und -gelder für die ländliche Entwicklung erhalten bleiben.

 

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