Die Gelsenwasser AG sieht sich mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Unwirksamkeit der Vergabe der Wasserkonzession in Selm in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im März 2018 im Rechtsstreit zwischen der Stadt Selm und Gelsenwasser die Vergabe der Konzession ...
Gelsenwasser sieht sich durch BGH-Beschluss bestätigt
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels