Gelsenwasser sieht sich durch BGH-Beschluss bestätigt

|
|

Die Gelsenwasser AG sieht sich mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Unwirksamkeit der Vergabe der Wasserkonzession in Selm in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im März 2018 im Rechtsstreit zwischen der Stadt Selm und Gelsenwasser die Vergabe der Konzession ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -