Geothermie-Gesetz: Experten sehen Nachbesserungsbedarf

Der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich im Rahmen einer Expertenanhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung (Drs. 20/13092, Drs. 20/13556) befasst. Im Großen und Ganzen haben die Expertinnen und Experten den Versuch der Bundesregierung, der Geothermie einen höheren Stellenwert im Rahmen der Energiewende zukommen zu lassen, begrüßt, heißt es in den Parlamentsnachrichten.

In jüngerer Zeit beobachte er einen „Run auf Erdwärme“, sagte Gregor Dilger vom Bundesverband Geothermie. Der vorliegende Gesetzesentwurf lasse neben guten Ansätzen aber auch einige wichtige Punkte vermissen. Als Beispiel nannte Dilger das Stichwort Flächenverfügbarkeit. Bei der Vorbereitung von seismischen Messungen müsse bisher die Zustimmung einzelner Grundstückseigentümer zur Genehmigung etwa der Benutzung von Wegen eingeholt werden. Hier entstehe aktuell ein erheblicher, bürokratischer Aufwand. Dem könne mit einer allgemeinen Duldungspflicht „für solche kurzzeitigen und kaum spürbaren Maßnahmen“ abgeholfen werden, so Dilger.

Erfahren Sie, was der BEE, der DStGB und die DUH zum Gesetzentwurf zu sagen haben..........

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