Gesetzentwurf: Städte und Gemeinden müssen Trinkwasser im öffentlichen Raum kostenlos bereitstellen

Kommunen sollen etwa 1.000 zusätzliche Trinkwasserbrunnen aufstellen

Trinkwasser aus dem Leitungsnetz muss künftig an möglichst vielen öffentlichen Orten frei verfügbar sein – das hat die Bundesregierung beschlossen. Kommunen sollen künftig Trinkwasserbrunnen beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen aufstellen, sofern dies technisch machbar ist und dem lokalen Bedarf entspricht. Die Regelung ist Inhalt des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), über den das Bundesumweltministerium (BMUV) gestern informierte.

Die neue Regelung ziele darauf ab, möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern öffentlichen Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu gewähren. Leicht verfügbares Trinkwasser sei darüber hinaus auch ein wichtiger Baustein kommunaler Hitzeaktionspläne. So können sich die Menschen besser vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze schützen.

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf legt fest, dass künftig zur öffentlichen Wasserversorgung, als einer Aufgabe der Daseinsvorsorge, auch die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört. Städte und Gemeinden müssten die neue Regelung mit Inkrafttreten des Gesetzes umsetzen.

Dabei seien die Kommunen weitgehend flexibel, was Lage, Zahl und Art der Trinkwasserbrunnen angeht, so das BMUV. Trinkwasserbrunnen sollten möglichst an zentralen, frequentierten und für die Allgemeinheit gut erreichbaren öffentlichen Orten, wie Plätzen, Fußgängerzonen oder Parks, aufgestellt werden. Derzeit gibt es dem Ministerium zufolge deutschlandweit bereits schätzungsweise mehr als 1.300 öffentliche Trinkwasserbrunnen. In einem ersten Schritt sollen Städte und Gemeinden nun etwa 1.000 zusätzliche Trinkwasserbrunnen aufstellen.

Trinkbrunnen Teil der für Kommunen empfohlenen Maßnahmen
für Hitzeaktionspläne

Öffentliche Trinkbrunnen sind dem Umweltministerium zufolge auch eine wirkungsvolle Maßnahme, um Menschen vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze zu schützen. Daher seien sie auch Teil der für Kommunen empfohlenen Maßnahmen für regionale und lokale Hitzeaktionspläne. Ziel sei es, hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle durch Prävention zu vermeiden. Fachleute des Zentrums KlimaAnpassung unterstützen zahlreiche Städte und Gemeinden bei der Ausarbeitung von Konzepten zum Hitze- und UV-Schutz. Die mögliche Ausgestaltung eines nationalen Hitzeaktionsplans lässt das Bundesumweltministerium nach eigenen Angaben in einem eigenen Forschungsvorhaben erkunden.

Beitrag zur Zielvorgabe des Zugangs zu einwandfreiem Trinkwasser für alle

In den meisten Bundesländern bestehen dem BMUV zufolge bereits landesrechtliche Vorschriften, die die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge den Kommunen zuweisen. Mit der neuen Regelung leiste die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag, um Ziel 6 der UN-Ziele für die nachhaltige Entwicklung (SDGs) und die damit verbundene Zielvorgabe, den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser für alle, zu erreichen.

Die Gesetzesnovelle werde zunächst den Bundesrat passieren, bevor der Bundestag sie verabschieden kann, so das BMUV. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft....

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

- Anzeige -