Ab September 2024 werden die Regularien zum Einleiten von Ballastwasser in den Häfen verschärft. Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) schreibt dann eine Behandlungspflicht von Ballastwasser für alle Seeschiffe vor, um eine Verbreitung ortsfremder Organismen beim Ablassen des Wassers zumeist in den Küstenregionen zu verhindern. Für Schiffe, die keine entsprechende Anlage an Bord haben oder deren Anlage nicht ordnungsgemäß betrieben werden kann, gibt es in Hamburg seit Anfang Juni die Möglichkeit, Ballastwasser im Hafen reinigen zu lassen, wie die zuständige Behörde für Umweltbehörde (BUKEA) mitteilte.
Die Behörde habe dem Unternehmen Bawat BaaS und dem Hamburger Entsorgungsunternehmen Jongen eine entsprechende Zulassung für den Betrieb einer mobilen Behandlungsanlage für Ballastwasser erteilt. Damit werde ein reibungsloser Umschlagsbetrieb im Hamburger Hafen bei gleichzeitiger Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gewährleistet.
Seeschiffe müssen Ballastwasser aufnehmen oder abgeben, um eine ausreichende Stabilität des Schiffes sicherzustellen. Das internationale Ballastwasser-Übereinkommen (EUWID 40.2017) ist seit September 2017 in Kraft. Die dort festgelegten (Übergangs-) Regelungen sehen verbindlich vor, dass spätestens am 8. September 2024 alle Seeschiffe eine Ballastwasserbehandlung durchgeführt haben müssen, wenn bei einer Ladungsaufnahme zur Stabilisierung des Schiffes Ballastwasser in einen Hafen eingeleitet wird. Schiffe ohne eine Behandlungsanlage für das Ballastwasser unterliegen der Behörde zufolge dem Einleitungsverbot und müssen den Hamburger Hafen dann ohne oder mit nur einer geringeren Beladung verlassen.
Hintergrund des internationalen Ballastwasser-Übereinkommens ist, dass bei der Aufnahme von Ballastwasser Organismen wie Bakterien oder Algen in die Tanks des Schiffes und diese beim Ablassen in andere Gewässer gelangen, erläuterte die Behörde. Für die jeweils heimische Meeresumwelt könnten solche ortsfremden Organismen erhebliche Schäden bedeuten.




