Das brandenburgische Umweltministerium hat sich zu Befürchtungen geäußert, die sich durch einen Erlass des Ministeriums zu differenzierten Hochwasserschutzzielen vor dem Hintergrund der Richtlinie für die Unterhaltung von Fließgewässern ergeben haben. In einer Mitteilung hat das Ministerium klargestellt, dass der Erlass zu keiner Verschlechterung der Hochwasserschutzanlagen im Oderbruch und die Richtlinie zu keiner Reduzierung der Gewässerunterhaltung führe....
Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz im Oderbruch weiter gewährleistet
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