Südbayern hat das nasseste Jahr in der 74 Jahre umfassenden Beobachtungsreihe erlebt. Diese Bilanz zog Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler): „Hinter uns liegt ein Jahr der Extreme. Zahlreiche Dauer- und Starkregenereignisse haben zu massiven Hochwassern geführt.“ Die Niederschläge in Bayern haben laut Glauber eine historische Dimension. In allen Jahren der Aufzeichnung habe es in Südbayern noch nie so viel geregnet.
In den zwölf Monaten von November 2023 bis Oktober 2024 summierte sich der Niederschlag in Südbayern auf 1.463 und in Nordbayern auf 1.024 Liter pro Quadratmeter, geht aus einer Mitteilung des Landesumweltministeriums hervor. Das entspricht in Südbayern rund 136 Prozent vom Mittelwert, in Nordbayern rund 129 Prozent. Daneben erlebte Bayern mit einer Mitteltemperatur von 10,7 °C das wärmste hydrologische Jahr in der 143-jährigen Beobachtungsreihe.
Durch die Regenmengen habe sich die Grundwassersituation in Bayern verbessert. Aktuell melden rund fünf Prozent der oberflächennahen Grundwassermessstellen niedrige Verhältnisse. Im Trockenjahr 2018 waren es rund 68 Prozent. Aus dem tieferen Grundwasserstockwerk melden rund 28 Prozent der Messstellen niedrige Verhältnisse. Hier waren es im Trockenjahr 2018 rund 77 Prozent. „Die aktuelle Entspannung ist eine gute Nachricht. Aber weiterhin gilt: Die sichere Wasserversorgung in ganz Bayern hat als Daueraufgabe höchste Priorität“, so der Minister.
Deshalb soll die öffentliche Wasserversorgung weiter gestärkt werden. Dazu werden insbesondere die Kommunen noch einmal stärker unterstützt. Mit dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz 2025 sollen für die Härtefallförderung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einmalig mehr Mittel zur Verfügung stehen. So können statt bisher 66 Mio. Euro im Jahr 2025 bis zu 99 Mio. Euro investiert werden. Auch die Mittel für den Hochwasserschutz werden noch einmal deutlich angehoben. Für den Hochwasserschutz sind im Nachtragshaushalt noch einmal 40 Mio. Euro zusätzlich vorgesehen. Hinzu kommen weitere 40 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen, um langfristige Bauprojekte zu ermöglichen. Der Nachtragshaushalt wird vom Bayerischen Landtag beschlossen.




