Grenzwerte der Düngemittelverordnung gelten ab 2015 auch für Klärschlamm

Bundesrat verabschiedet Novelle / Scharfe Kritik seitens des BDEW

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Klärschlämme und Bioabfälle, die die Grenzwerte der Düngemittelverordnung überschreiten, aber diejenigen der Klärschlamm- oder Bioabfallverordnung einhalten, dürfen nur noch bis Ende 2014 zu Düngemitteln aufbereitet werden. Das geht aus der Novelle der Düngemittelverordnung (DüMV) hervor, der der Bundesrat ...

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