Die Parameter und Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), beispielsweise für synthetische nicht halogenierte organische Stoffe, bilden nun keine Bewertungsgrundlage für den Zustand der Oberflächengewässer. Dies war ursprünglich im Entwurf der OGewV in § 7 Abs. 2 so vorgesehen. Auch wurden nur 18 der vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgeschlagenen 24 weiteren Schadstoffe in die Verordnung aufgenommen, sagte Rolf-Dieter Dörr, Referatsleiter Oberflächengewässer im BMU, gegenüber EUWID. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die neue Oberflächengewässerverordnung (OGewV) verabschiedet.
Grenzwerte der TVO nun keine Grundlage zur Bewertung von Oberflächengewässern
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