Die Grünen im Bundestag wollen wissen, ob die Bundesregierung beim Geothermie-Beschleunigungsgesetz den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung im überragenden öffentlichen Interesse absichern will. Sollte dies beabsichtigt sein, um sicherzustellen, dass der Trink- und Grundwasserschutz vor der Ausführung von Geothermieprojekten Vorrang hat, soll die Bundesregierung erläutern, wie dies geschehen soll, heißt es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Wissen wollen die Grünen auch, wie sich die Bundesregierung zu den Forderungen von Verbänden verhalten will, die Geothermieanlagen in Wasser-Schutzzonen I und II verbieten und diese in Schutzzonen III sowie Trinkwassereinzugsgebieten nur nach ausführlicher Prüfung genehmigen lassen wollen.
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