Der Eigentümer eines Grundstücks kann zur Sanierung der Anschlussleitungen zum öffentlichen Abwasserkanal verpflichtet werden. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem Beschluss getroffen (Az.: 6 L 696/15 vom 2.11.2015). In dem Verfahren wehrten sich Grundstückseigentümer gegen ...
Grundstückseigentümer zur Sanierung der Anschlussleitungen verpflichtet
VG Aachen: Beseitigungspflicht ist Überlassungspflicht gegenübergestellt
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