Der Entwurf des nordrein-westfälischen Landesentwicklungsplans (LEP) weist in wesentlichen Punkten Rechtsmängel auf. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Martin Kment von der Universität Augsburg, teilte der Kreis Wesel mit. Die Verlängerung des Versorgungszeitraums von 20 auf 25 ...
Gutachten: Landesentwicklungsplan für Nordrhein-Westfalen weist Rechtsmängel auf
Kreis Wesel kritisiert Verlängerung des Versorgungszeitraums auf 25 Jahre
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -