Zusätzlich zu den Anforderungen der Düngeverordnung des Bundes (DüV) gilt seit Jahresanfang für Hamburg in den besonders mit Nitrat belasteten Gebieten ergänzend, dass Wirtschaftsdünger nur aufgebracht werden darf, wenn vor dem Aufbringen die Inhaltsstoffe ermittelt worden sind. Zudem muss die Einarbeitungszeit ...
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