Hessen verbindet Gewässerökologie und die Förderung erneuerbarer Energien

Grundlage sind neuer Mindestwassererlass und novellierte Förderrichtlinie

Neue Regelungen sollen den Schutz der Artenvielfalt in Hessens Gewässern mit der Nutzung der Wasserkraft verbinden. Das erklärte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) jetzt bei der Vorstellung des neuen Mindestwassererlasses und der novellierten Förderrichtlinie zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz. Der Mindestwassererlass regelt, dass auch beim Ableiten und Entnehmen von Wasser eine ausreichende Abflussmenge im Gewässer bleibt und schützt damit das Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, geht aus einer Mitteilung des Landesumweltministeriums hervor.

Auch für das Funktionieren von Fischtreppen und Umgehungsgewässern sei bei Nutzung der Wasserkraft eine Mindestwasserführung entscheidend. Wandernde Fische wie die Barbe oder die Nase aber auch Lachs und Aal seien auf die Durchgängigkeit und ökologische Funktionsfähigkeit der gesamten Gewässersystems angewiesen. Lesen Sie hier mehr über den neuen Mindestwassererlass..........

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