Der durch das Regierungspräsidium Karlsruhe geplante Hochwasserschutz am Leimbach kommt Schritt für Schritt voran. Der bereits am 9. September 2025 durch die Genehmigungsbehörde, das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, erlassene Planfeststellungsbeschluss zur so genannten Maßnahme 4 ist nun bestandskräftig, berichtet das Regierungspräsidium.
Die Maßnahme 4 („Ausbau Leimbach-Unterlauf“) umfasst einen 6,5 km langen Abschnitt des Leimbachs zwischen dem Hochwasserrückhaltebecken in Nußloch und der Kirchheimer Mühle in Heidelberg und erstreckt sich über die Gemarkungen Nußloch, Leimen, Sandhausen und Heidelberg. Nachdem Anfang Dezember 2025 bereits der Planfeststellungsbeschluss für die Maßnahme 3.1 im Leimbach-Oberlauf Bestandskraft erlangt hatte, ist nun für einen weiteren Teilabschnitt ein wichtiger Meilenstein erreicht. Damit werde der Hochwasserschutz am Leimbach – unter Berücksichtigung der Personal- und Finanzressourcen des Landes – in den kommenden Jahren stetig weiter verbessert.
Auf dem Gewässerabschnitt der Maßnahme 4 soll die Gewässerökologie wesentlich verbessert werden und die Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden. Durch den Ausbau soll zudem die Unterhaltung des Leimbachs und der Hochwasserschutzdämme erleichtert und der Leimbach für die Bevölkerung insgesamt wieder attraktiver und erlebbarer werden. Das Vorhaben steht dabei im Kontext weiterer Maßnahmen am Leimbach und Hardtbach, die durch das Regierungspräsidium Karlsruhe geplant und zum Teil bereits umgesetzt wurden.




