Thüringen stellt künftig mehr Geld für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zur Verfügung. Wie das Landesumweltministerium im Rahmen seines Programms „Aktion Fluss“ berichtet, obliegt in Thüringen die Unterhaltung dieser Gewässer den Gewässerunterhaltungsverbänden seit 2020, diese Ausgabe wird durch das Land finanziert. Die Maßstäbe für den hierfür benötigten Finanzbedarf, die Verteilung auf die Verbände sowie die Anforderungen an das Zuweisungsverfahren sind in der „Verwaltungsvorschrift Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung“ (VV-GUzO) geregelt.
Im laufenden Jahr wurden nun die bereits 2019 neu eingeführten Regelungen zur Gewässerunterhaltung evaluiert. U. a. aufbauend auf den Ergebnissen der Evaluierung wurden die Regelungen der Verwaltungsvorschrift überprüft und an die neuen Erkenntnisse angepasst. Es wurde u.a. auch der angemessene Finanzbedarf für die Unterhaltung der Gewässer neu ermittelt. Dabei fand auch eine Berücksichtigung der ungewöhnlich hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre statt, so das Ministerium. Im Ergebnis sei vorgesehen, die Gesamtzuweisung vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln ab 2025 um etwa drei Mio. Euro aufzustocken. Ursachen hierfür seien sowohl Steigerungen der Personalkosten und der Baupreise als auch die Zunahme von Extremereignissen und damit verbunden die Zunahme von Schäden an Gewässern.
Mit der neuen VV-GUzO werde zudem die Verteilung auf die Verbände weiter optimiert, um regionale Besonderheiten besser zu berücksichtigen. Weitere Informationen gibt es hier.........




