Innenministerium Brandenburg: Verbände müssen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen

Freie Wähler fordern Sonderfonds für Rückzahlungen an alle Betroffenen

Nach Ansicht des Brandenburger Innenministeriums müssen die Verbände die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Anschlussbeiträgen umsetzen. Das Ministerium verwies gestern darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die gleiche Rechtsauffassung wie das Bundesverwaltungsgericht 2021 vertrete und eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes von 2019 aufhebe. Daher werde aus Sicht des Innenministeriums davon ausgegangen, dass die betroffenen kommunalen Aufgabenträger die Entscheidung unverzüglich umsetzen.

Brandenburg hatte nach der Wiedervereinigung eine Regelung zur Beitragspflicht erlassen, in der Folge konnten die Zweckverbände für viele Wasseranschlüsse den fälligen Beitrag nicht mehr eintreiben, die Ansprüche waren verjährt. Mit einer Neuregelung wurde es dann möglich, von Altanschließern Beiträge lange im Nachhinein einzutreiben. Einige Verbände strukturierten sich, etwa durch Eingemeindung, neu, um so Beiträge erheben zu können. Das Bundesverfassungsgericht entschied dann aber im Jahr 2015, dass Beiträge für Anschlüsse bis zum Jahr 2000 wegen Verjährung rechtswidrig seien. Hintergrund der späten Forderungen war ein Problem bei der Gesetzgebung nach der Wiedervereinigung, das erst nachträglich behoben wurde. Die Kläger wandten sich jedoch dagegen, dass die jeweiligen Zweckwasserverbände nach ihrer Neugründung trotz der Verjährung Beiträge erheben.

Die Freien Wähler sehen sich in ihrer Kritik an der Beitragspraxis bestätigt. Der Fraktionschef von BVB/Freie Wähler im Landtag, Péter Vida, sprach von einer „schallenden Ohrfeige aus Karlsruhe für Zweckverbände“. Er forderte, die Landesregierung müsse einen Sonderfonds auf Rückzahlung an alle Betroffenen auflegen. (dpa)...

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