Mit dem Auslaufen der Frist zur Erreichung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wächst der rechtliche Handlungsbedarf beim Grundwasserschutz. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) zu bestehenden Regelungslücken und möglichen Weiterentwicklungen des Rechtsrahmens nach 2027 in Auftrag gegeben hat. Sollten die Ziele der WRRL – wie derzeit absehbar – bis Ende 2027 nicht erreicht werden, verschärften sich die rechtlichen Anforderungen für weitere Fristverlängerungen erheblich. Die bislang bestehenden Spielräume zur Begründung einer Zielverfehlung würden sich deutlich verengen.
In der Folge sei – bei entsprechender Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben und Einleitung entsprechender Verfahren – mit einer Zunahme von Vertragsverletzungsverfahren sowie potenziell erheblichen Strafzahlungen zu rechnen. Ob dieses Instrumentarium in der Praxis tatsächlich verstärkt zur Anwendung komme, bleibe jedoch abzuwarten. Zwar könnten Umweltverbände den Vollzug der WRRL über Klagen vor nationalen Gerichten mittelbar vorantreiben, die Entscheidung über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens liege jedoch weiterhin im Ermessen der Europäischen Kommission.
Nach Auffassung der Gutachter kommt Grundwasserökosystemen eine eigenständige Schutzfunktion zu, die über ihre Bedeutung für die Bereitstellung von Ökosystemleistungen hinausgeht. Hier geht es weiter.......




