K+S erhält weitere Versenkerlaubnis für 1,5 Mio. Kubikmeter Salzabwasser

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Das Regierungspräsidium Kassel hat die Erlaubnis der K+S Kali GmbH, im Werk Werra Prozessabwässer im Plattendolomit zu versenken, bis zum 31.12.2021 verlängert. Es handle sich um die letztmalige Verlängerung; nach 2021 werde es keine Versenkung von Salzabwässern in den Untergrund mehr geben, teilte die Behörde heute mit.

Das Regierungspräsidium hat dem Bescheid zufolge die im Erlaubniszeitraum zulässige Versenkmenge auf 1,5 Mio. Kubikmeter pro Jahr und maximal 5.000 Kubikmeter pro Tag festgesetzt. Damit bleibt die Genehmigungsbehörde nach eigenen Angaben „deutlich“ hinter dem Antrag des Unternehmens zurück, das eine jährliche Versenkmenge von 3,9 Mio. Kubikmetern bis zur Inbetriebnahme der Aufbereitungsanlage mit Kainit-Kieserit-Flotation (KKF) und von 2,3 Mio. Kubikmetern ab Inbetriebnahme der KKF-Anlage und eine tägliche Versenkmenge von 27.000 Kubikmetern vor und Mit dem Verfahren werde unter anderem die Menge der Salzabwässer deutlich verringert.

Zuletzt hatte das Regierungspräsidium am 17. Dezember 2015 die Versenkerlaubnis für eine maximale Versenkmenge von 725.000 Kubikmetern pro Jahr für ein Jahr verlängert (EUWID 52.2015). Für eine längerfristige Erlaubnis fehlte den Angaben zufolge bislang das 3D-Modell, das dazu diene, die Auswirkungen der Salzabwasserversenkung in dem rund 1.220 Quadratkilometer umfassenden Modellgebiet zu prognostizieren. Dies hatte das Regierungspräsidium zur Bedingung gemacht. Mit Hilfe des Modells sollten Aussagen darüber möglich sein, ob und wenn ja, welche Trinkwassergewinnungsanlagen durch die Verpressung der Produktionsabwässer gefährdet werden könnten. Die bis zum Sommer 2016 vorgestellten Versionen des rechnergestützten Modells hatten sich in den Augen der Gutachter als nicht prognosefähig herausgestellt.

Das 3D-Modell liege inzwischen kalibriert vor. Die Berechnungen des 3D-Modells stimmen der Behörde zufolge soweit mit den tatsächlichen Messungen überein, dass auch die Prognoseaussagen in die Bewertung der Genehmigungsbehörde mit einfließen könnten.

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