Kabinett beschließt Reform der Düngeverordnung

|

Das Bundeskabinett hat heute eine Reform der Düngeverordnung beschlossen. Damit soll die Überdüngung drastisch reduziert und die Nitrat-Belastung des Grundwassers begrenzt werden. Das teilte das Bundesumweltministerium (BMUB) in Berlin mit. Mit der neuen Düngeverordnung sollen laut Ministerium die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert, die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden.

Außerdem sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze – von170 Kilogramm pro Hektar – einbezogen werden. Die Bundesländer sollen zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet werden. Dies gelte auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphat zu stark belastet sind.

Der Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Michael Beckereit, hält das geplante Düngepaket für einen „Startschuss, um die Nitrateinträge in unsere Gewässer endlich zu reduzieren. Diese sind wichtige Trinkwasserressourcen für die kommunalen Wasserversorger.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stellte klare Forderungen an die Bundesregierung. So soll die geplante Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar Ackerfläche aus Sicht des BDEW für alle stickstoffhaltigen Düngemittel gelten. „Wir fordern die Europäische Kommission auf, solange an ihrer Klage wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie gegen Deutschland festzuhalten, bis das Düngerecht so ausgestaltet ist, dass es eine nachhaltige Verbesserung der Gewässerqualität sicherstellt“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

Morgen wird der Bundestag über das Düngegesetz abstimmen, anschließend muss der Bundesrat dem Düngegesetz und der Düngeverordnung noch zustimmen.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -