Das Kartellverfahren des Hessischen Wirtschaftsministeriums gegen den Wasserversorger Enwag in Wetzlar ist mit einem Vergleich beendet worden. Die Landeskartellbehörde hat sich mit Ihrer Auffassung durchgesetzt, dass die Wasserpreise in Wetzlar in den Jahren 2009 und 2010 missbräuchlich überhöht waren, teilte das Wirtschaftsministerium Hessen mit.
Die Enwag Energie- und Wassergesellschaft mbH habe sich zudem bereit erklärt, noch ausstehende Zahlungen aus beiden Preissenkungsverfügungen zu leisten. Zudem könnten Wohnungsmieter, die noch keine Ansprüche bei der enwag geltend gemacht haben dies nun nachholen. Im Gegenzug verzichtet das Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde für Energie und Wasser darauf, die jetzt geltenden Gebühren in Wetzlar kartellrechtlich prüfen zu wollen.
Wirtschaftsminister Florian Rentsch (FDP) erklärte, er halte „die Flucht ins Gebührenrecht nach wie vor für höchst bedenklich“. „Ob auf dem Wassertropfen nun Preis oder Gebühr steht, macht für den Verbraucher keinen Unterschied“, sagte der Minister. Nachdem aber Bundesrat und Bundestag bei der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) klar festgelegt hätten, dass die Kontrolle von Wassergebühren nicht dem Kartellrecht unterliegt, bleibe keine Alternative.