Keine Tiefenbegrenzung mehr für Geothermiebohrungen

Baden-Württemberg

|
|

In Baden-Württemberg können stockwerksübergreifende Geothermiebohrungen grundsätzlich wieder genehmigt werden. Das Umweltministerium hat das Mitte August ausgesprochene Verbot, über zwei grundwasserführende Schichten zu bohren (EUWID 34/2011), mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben. Der Erlass sei am ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -