Das Umweltministerium von Schleswig-Holstein hat den Runderlass zur Überwachung von Kläranlagen überarbeitet. Unter anderem werden Kläranlagenbetreiber dazu verpflichtet, den Einsatz von Stoffen, die nicht der Abwasserreinigung dienen, der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Das teilte das Landesumweltministerium ...
Kiel regelt Überwachung von Kläranlagen neu
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