Klärschlamm: UBA hält an bestehenden Fristen zur Phosphorrückgewinnung fest

„Aufweichungen der Bestimmungen würde nicht viel bewirken“

Das Umweltbundesamt (UBA) hält an den in der Klärschlammverordnung festgelegten Fristen für die verpflichtende Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm fest. Es bleibt beim Stichtag 1. Januar 2029, sagte Andrea Roskosch vom UBA auf dem diesjährigen DPP-Forum der Deutschen Phosphor-Plattform in Frankfurt am Main. Dann dürfen kommunale Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von über 100.000 Einwohnerwerten ihren Klärschlamm nicht mehr bodenbezogen verwerten und müssen ihn einer Phosphorrückgewinnung zuführen.

Eine Aufweichung dieser Bestimmungen würde nicht viel bewirken, erklärte Roskosch. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Akteure ihre Anstrengungen zum Aufbau von Phosphor-Rückgewinnungskapazitäten intensivieren würden, wenn man die Fristen verschiebe. Gleichwohl sei es schwierig, die Vorgaben rechtzeitig zu erfüllen, räumte sie ein: Die Ziele würden nicht so erreicht, wie sich das UBA das ursprünglich erhofft habe.

„Möchten Schadstoffeinträge in die Umwelt minimieren“

„Als Umweltbundesamt möchten wir die Schadstoffeinträge in die Umwelt minimieren“, betonte Roskosch. Nicht nur bei Schwermetallen stelle Klärschlamm ein Schadstoffrisiko dar, sondern auch bei anderen Schadstoffen, die heute eine Rolle spielen. Diese seien nicht einfach aus dem Klärschlamm zu eliminieren. Im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollte es keine Anreicherung von Schadstoffen im Wertstoffkreislauf geben.

Das UBA spreche sich außerdem für Produkte aus der Phosphorrückgewinnung mit Nutzwert aus, sagte Roskosch. Diese sollten am Markt akzeptiert werden, möglichst schadstoffarm sein und als Düngemittel sowie in anderen industriellen Prozessen, zum Beispiel für Batterien, eingesetzt werden können. Die Langzeitlagerung von Klärschlamm-Verbrennungsaschen sehe das UBA aufgrund der damit verbundenen Unsicherheiten und hohen Kosten sehr kritisch.

Mehr über den Vortrag von Andrea Roskosch auf dem DPP-Forum lesen Sie hier...

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