Klärschlammerzeuger trägt Verantwortung für ordnungsgemäße Verwertung

Regierung beschließt Klärschlammnovelle mit Änderungen des Bundesrates

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Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwertung des Klärschlamms trägt der Klärschlammerzeuger. Das gilt auch, wenn Dritte mit der Beförderung oder der Auf- oder Einbringung des Klärschlamms beauftragt worden sind. Diese Klarstellung zählt zu den Änderungen des Bundesrates an der Klärschlammnovelle, die ...

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