Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwertung des Klärschlamms trägt der Klärschlammerzeuger. Das gilt auch, wenn Dritte mit der Beförderung oder der Auf- oder Einbringung des Klärschlamms beauftragt worden sind. Diese Klarstellung zählt zu den Änderungen des Bundesrates an der Klärschlammnovelle, die ...
Klärschlammerzeuger trägt Verantwortung für ordnungsgemäße Verwertung
Regierung beschließt Klärschlammnovelle mit Änderungen des Bundesrates
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