Kommission mahnt Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie an

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten und ein Aufforderungsschreiben (INFR(2025)2210) zu übermitteln, da die Trinkwasserrichtlinie (2020/2184) nach ihrer Auffassung nicht korrekt umgesetzt wurde. Wie die Kommission in einer Mitteilung erklärte, ist die vollständige Umsetzung der EU-Anforderungen an die Wasserqualität – wie auch in der Strategie für die Widerstandsfähigkeit der Wasserwirtschaft hervorgehoben – von entscheidender Bedeutung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit durch saubereres Leitungswasser, die Aktualisierung der Wasserqualitätsnormen und die Bekämpfung bedenklicher Schadstoffe wie endokriner Disruptoren und Mikroplastik zu schützen. Die Richtlinie enthält auch Bestimmungen zur Verringerung von Wasserverlusten, da derzeit durchschnittlich 23 Prozent des Trinkwassers in der EU während der Verteilung verloren gehen. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 12. Januar 2023 in nationales Recht umzusetzen und ihre Bestimmungen einzuhalten. Erfahren Sie mehr.........

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