Kommunalverbände zur Wasserstoffhochlauf: Nutzungskonkurrenzen nicht aus dem Blick verlieren

Der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am 25. September in einer öffentlichen Anhörung mit der Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff befasst. Dazu liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 20/11899) zur „Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (WassBG)“ vor. Im Grundsatz begrüßten die geladenen Sachverständigen das Anliegen des Entwurfs. An vielen Stellen sahen sie aber auch Nachbesserungsbedarf.

So auch Nadine Schartz von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Sie mahnte, beim Wasser die Nutzungskonkurrenzen nicht aus dem Blick zu verlieren. Auch sie sehe das überragende öffentliche Interesse kritisch - denn auch andere brauchten Wasser: Haushalte, Unternehmen Landwirte, Energieerzeuger. Deren Bedarfe würden damit nachrangig behandelt werden müssen. Die Produktion von Wasserstoff könne regional die Konkurrenz um die knappe Ressource Wasser verstärken, stimmte Karsten Specht, Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) zu. Denn die Menge an Rohwasser aus dem Grundwasser betrage mindestens in etwa 12 bis 13 Liter pro hergestelltem Kilogramm Wasserstoff.

Der VKU und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßten bereits im Frühjahr die Verabschiedung des Entwurfs für das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz durch das Bundeskabinett, beharrten aber auf den Schutz der öffentlichen Wasserversorgung.

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