Eine Kommune ist nicht dazu befugt, im Rahmen einer Kanalsanierung Telekommunikationsleitung zu verlegen oder zu verändern – auch wenn diese bei den Arbeiten an der Abwasserleitung stören. So hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz geurteilt und damit die Berufung einer Kommune, die in diesem Fall die ...
Kommune darf Telefonleitung nicht selbst verlegen, auch wenn diese bei Sanierung stört
Berufung vor OVG Rheinland-Pfalz in Fall zu Kanalisierung ohne Erfolg
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