Nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart im Oktober der EnBW den vorzeitigen Baubeginn des Klärschlammheizkraftwerks in Walheim genehmigt hatte, haben die betroffenen Kommunen Walheim, Gemmrigheim, Kirchheim am Neckar und Besigheim eine Klage dagegen eingereicht. Daraufhin hat das Regierungspräsidium eigenen Angaben zufolge alle Beteiligten zu einem Gespräch eingeladen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Das für das Vorhaben erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird in einem gestuften Verfahren, bestehend aus einem Vorbescheid und zwei Teilgenehmigungen, durchgeführt. Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn stellt noch keine Genehmigung dar, betont das Regierungspräsidium. Mittlerweile werde aber an der Entscheidung zur ersten Teilgenehmigung gearbeitet.
Bei dem vom Regierungspräsidium initiierten Treffen trugen die Kommunen ihre Positionen und ihre Bedenken vor. Die EnBW als Vorhabenträgerin erläuterte, dass sie am Vorhaben festhalten werde, sofern eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart erfolge und bei einer Klage ein Gericht nicht gegen die Anlage entscheide. Hier geht es weiter......
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