Die Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bei der Umlage von Kosten für Wasserdienstleistungen ist unzulässig und unbegründet. Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Niilo Jääskinen, in ...
Kostendeckung bei Wasserdienstleistungen soll nur für Trink- und Abwasser gelten
Generalanwalt: „Vertragsverletzungsklage ist unzulässig und unbegründet“
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -