
Die Umweltminister der Länder haben im Rahmen Umweltministerkonferenz (UMK) mit Blick auf die extremen Hochwasserereignisse in Bayern und Baden-Württemberg die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden gefordert. Die UMK hat sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, die Anstrengungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung deutlich zu verstärken, teilte das Umweltministerium Rheinland-Pfalz (MKUEM), das in diesem Jahr den Vorsitz der UMK hat, mit. Bund, Länder und Kommunen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger müssten ihren Beitrag zu dieser weitreichenden Aufgabe leisten. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder fordern den Bund auf, ohne weiteren Zeitverzug sicherzustellen, dass auch in Zukunft die Finanzierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen auskömmlich und verlässlich gestaltet wird. Dies gelte auch für den Hochwasserschutz – unter anderem im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK).
Durch eine Gemeinschaftsaufgabe würden Bund und Länder zur Kooperation und der gemeinsamen Finanzierung kommunaler Klimaaufgaben verpflichtet; für eine gemeinsame Finanzierung von Maßnahmen zur Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe wäre aber eine Grundgesetzänderung notwendig, erläutert das Umweltministerium Rheinland-Pfalz. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, in diesem Zusammenhang zeitnah über die laufende Prüfung offener Rechtsfragen zu berichten. Zudem werde der Bund gebeten, diese Gemeinschaftsaufgabe auch für den Klimaschutz als langfristige Finanzierungslösung zu prüfen, um die Umsetzung von insbesondere kommunalen Klimaaufgaben zu gewährleisten. Schließlich wird der Bund von den Länderministern gebeten, zeitnah einen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden vorzulegen, damit das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.
Eder: Pflichtversicherung für Elementarschäden guter Ansatz
Katrin Eder (Grüne), rheinland-pfälzische Umweltministerin und Vorsitzende der Umweltministerkonferenz, erklärte, Rheinland-Pfalz investiere bereits gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen intensiv in Wasserrückhaltemaßnahmen, Gewässerwiederherstellung, Renaturierungen, aber auch in moderne Simulationsprogramme. „Um aber weitere große Zukunftsinvestitionen stemmen zu können, brauchen wir eine auskömmliche Finanzierung für Klimaschutz und Klimaanpassung für Bund, Länder und Kommunen“, sagte Eder. Daher hätten die Länder das Thema Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz adressiert. Sie solle der gemeinsamen Finanzierung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung dienen und vor allem die Kommunen unterstützen. Um die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern möglichst gut unterstützen, sei eine Pflichtversicherung für Elementarschäden ein guter Ansatz.
Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des BMJ zur Pflichtversicherung
Bundesumweltministerin Steffi Lemke bestätigte, dass die erforderliche neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung eine Verfassungsänderung benötige, damit der Bund gemeinsam mit den Ländern mehr Geld in Städte und Gemeinden investieren könne. Stefan Tidow (Grüne), Staatssekretär im Bundesumweltministerium, erklärte, der UMK-Beschluss zur Pflichtversicherung sei von den Ländern getroffen worden. Gleichwohl verschließe sich auch der Bund der Diskussion darüber nicht. Derzeit beschäftige sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesjustizministeriums (BMJ) mit dem Thema. Wichtig sei, dass Vorschläge auf den Tisch kämen, es brauche eine Debatte über konkrete mögliche Modelle.
Berg verweist auf Beschluss des Bundesrats
Die saarländische Umweltministerin Petra Berg (SPD) betonte, die Starkregen- und Hochwasserereignisse machten deutlich, wie wichtig eine Pflichtversicherung für Elementarschäden sei, und verwies darauf, dass der Bundesrat aufgrund der Zunahme von Unwetterereignissen bereits 2023 einstimmig beschlossen hatte, dass eine Elementarschaden-Pflichtversicherung bundesweit gelten müsse.
Jung: Pflichtversicherung verfassungskonform und sozialverträglich gestalten
Ingmar Jung (CDU), der hessische Umweltminister, sagte, die große Herausforderung sei, die notwendige Pflichtversicherung für Eigentümerinnen und Eigentümer verfassungskonform und sozialverträglich zu gestalten. Für alle Betroffenen müssten die gleichen Bedingungen gelten: „Es ist nicht zu vermitteln, dass der Steuerzahler immer dann einspringt, wenn das Ausmaß groß und die Berichterstattung der Medien besonders intensiv ist, die Betroffenen bei medial wenig beachteten Ereignissen oft aber allein dastehen“, sagte Jung. Er appellierte zudem an die Verantwortung in besonders schadensgefährdeten Gebieten: Dort gelte es, alle am Bauplanungsrecht Beteiligten noch mehr zu sensibilisieren.
Krischer: Auch private Vorsorge klimaresilientem Bauen und Pflichtversicherung erforderlich
Der nordrhein-westfälische Umweltminister Oliver Krischer erklärte zum Abschluss der UMK, die Klimakrise werde in Zukunft zu immer häufigeren Extremwetter führen. Die zahlreichen Jahrhundert-Hochwasser, die in den letzten Jahren immer häufiger auftreten, zeigten, dass die Folgen des globalen Temperaturanstiegs unsere Lebensgrundlagen und unsere Infrastruktur bedrohten und Milliarden-Schäden verursachten. Ein umfassender Hochwasserschutz, der neben Deichen und Poldern auch die Renaturierungen der Gewässer in der Fläche umfasse, sei daher dringend notwendig. Hierzu zähle auch, dass sich der Bund an einer gemeinsamen Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe mit den Ländern beteilige. Auch Krischer sprach sich für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden aus: Erforderlich sei auch private Vorsorge, durch klimaresilientes Bauen und die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden. (EUWID/dpa)



