Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat einen Statusbericht des ATA-Ad-hoc-Ausschusses „Sicherstellung der Phosphorrückgewinnung bis 2029“ veröffentlicht. Er befasst sich mit zentralen Voraussetzungen für die Umsetzung der ab 2029 geltenden Anforderungen an die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammverbrennungsaschen und stellt den Bearbeitungsstand vom Januar dieses Jahres dar.
Der Bericht spiegelt die bisherigen Erkenntnisse zu den drei Themenfeldern Gebührenumlage der Kosten für die Phosphorrückgewinnung, Ausschreibung der Klärschlammentsorgung und Langzeitlagerung von Klärschlammverbrennungsaschen wider. Zugleich macht der Ausschuss deutlich, dass konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der Phosphorrückgewinnung ab 2029 angesichts der Komplexität der Fragestellungen und des begrenzten Zeitrahmens nur bedingt erarbeitet werden konnten. Dennoch enthalte der Bericht klarstellende und konkretisierende Aussagen und biete eine Grundlage, um weiterführende Fragen zu prüfen und Lösungswege zu entwickeln.
Im Einklang mit seinem Arbeitsauftrag stellt der Ausschuss drei Hauptergebnisse in den Mittelpunkt seines Berichts: Erstens ist eine Umlage der Kosten für die Phosphorrückgewinnung über die Abwassergebühren grundsätzlich bereits vor 2029 möglich. Zweitens sollten aktuelle Ausschreibungen für die thermische Klärschlammentsorgung so ausgestaltet werden, dass die Phosphorrückgewinnung ab 2029 verbindlich einbezogen wird. Und drittens ist die Langzeitlagerung von Klärschlammverbrennungsaschen zwar rechtlich und technisch möglich, aber eine eng begrenzte Übergangslösung.
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