Landesumweltministerium: Derzeit gibt es in NRW flächendeckend keinen Wasserstress

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Die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und eine nachhaltige Wasserwirtschaft sind wesentliche Ziele der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, und ein vorausschauendes Handeln und nachhaltiges Bewirtschaften der verfügbaren Wasservorräte sind unabdingbar. Das schreibt Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) in dem Bericht des Landesumweltministeriums zum Thema „Sichere Trinkwasserversorgung in NRW“ an den Landtag. Der Bericht war von der Grünen-Fraktion angefragt worden.

Durch den bundesweit erstmals gesetzlich verankerten absoluten Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Landeswassergesetz werde die Entnahme von Wasser zum Zweck der Trinkwasserversorgung privilegiert und vor Konkurrenz durch andere Wasserentnahmen geschützt. Gleichzeitig arbeite das Ministerium an einer Konzeption für „langanhaltende Trockenphasen“, um die Anpassungen an den Klimawandel zu unterstützen.

Das Umweltministerium äußerte sich zur Frage, wie die Landesregierung die aktuelle Warnung des Präsidenten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vor Trinkwasserknappheit in Deutschland bewertet und was das für NRW bedeutet. Demnach gibt es in Nordrhein-Westfalen derzeit flächendeckend keinen Wasserstress. Allerdings zeigten die vergangenen Jahre, welche Folgen der globale Klimawandel auch für NRW haben könne. So kam es in den Sommern 2018, 2019 und 2020 auch in Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zu Engpässen der Trinkwasserversorgung.

Diese waren aber nicht auf ein mangelndes Wasserdargebot bei den Wasserressourcen zurückzuführen, vielmehr waren in den bekannten Einzelfällen begrenzte Kapazitäten der Versorgungsinfrastruktur vor Ort ursächlich für die Engpässe, heißt es.

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