Landtag Baden-Württemberg beschließt Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz

Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz beschlossen, das Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit eröffnen soll, neue Lösungswege zu testen, um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, zu vereinfachen und kostengünstiger zu gestalten. Das sei ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau, teilte das Landesinnenministerium mit.

Das Gesetz sei eine Chance, den Bürokratieabbau gemeinsam – Hand in Hand – tatsächlich aktiv anzugehen, erklärte Innenminister Thomas Strobl (CDU): „Was genau am Ende im Einzelnen dabei herauskommen wird, wissen wir heute noch nicht – doch es ist eine Chance. (...) Die Kommunen, die am nächsten an den Menschen dran sind, wissen selbst am besten, wo ihnen der Schuh drückt, wo belastende landesrechtliche Regelungen einer innovativen, schnellen und bürgerfreundlichen Verwaltung vielleicht entgegenstehen.“ Der Landtag hatte in zweiter Lesung den Gesetzentwurf des Innenministeriums einstimmig beschlossen.

Das Gesetz gibt den Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden nach Angaben des Innenministeriums die Möglichkeit, neue Formen der Aufgabenerledigung und der Zusammenarbeit auszuprobieren. Es schaffe einen rechtssicheren Rahmen für Experimente und Innovationen und setze dabei vor allem auf den kommunalen Sachverstand und die Initiative der kommunalen Ebene. Wenn keine höherrangigen Rechtsgüter oder sonstige gewichtige Gründe entgegenstehen, das sei in einem Rechtsstaat stets zu prüfen, gebe es vom Ministerium eine Genehmigung und die Kommune könne probeweise für bis zu vier Jahre von der genannten Regelung abweichen. Die Erprobungen werden dokumentiert und ausgewertet. „Und wenn sich eine Idee bewährt, wird sie landesweit und dauerhaft umgesetzt. So geht Entbürokratisierung von der Kommune für das ganze Land aus“, meinte Strobl.

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