
Die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern müssen künftig das Wasser für die Beregnung ihrer Äcker bezahlen. Der Landtag in Schwerin stimmte Ende Januar für eine entsprechende Änderung des Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LWaKüG M‑V). Die Regierungsfraktionen von SPD und Linke stimmten dafür. CDU, AfD und FDP stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.
Die Neuerungen des seit 1992 geltenden Wassergesetzes betreffen neben der Wassernutzung auch den Gewässer- und Küstenschutz. Sie sind nach Angaben der Landesregierung eine Reaktion auf die klimatischen Veränderungen und wachsende Belastungen des Grundwassers.
Bis zu sechs Cent pro Kubikmeter Wasser
Mit der Reform müssen die Agrarbetriebe für Oberflächenwasser bald zwei Cent je Kubikmeter zahlen, für Grundwasser sechs Cent. Ausgenommen seien effektive Tröpfchenbewässerung und Frostschutzberegnung im Obstanbau. In anderen Bundesländern ist es schon üblich, dass Landwirte für die Beregnung zahlen.
Zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern gibt es für Landwirte künftig ein Nachhaltigkeitsgebot. Demnach sind in fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen tiefes Pflügen und Düngen sowie das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln untersagt. Davon seien aktuell maximal 7.500 Hektar Ackerland in M-V betroffen. So soll die Qualität des Trinkwassers gesichert werden. Das Gesetz erlaubt künftig die Stärkung naturnaher Gewässerentwicklungsräume, die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen und die Ausweisung von Küstenrückgangsgebieten.
Sauberes Trinkwasser, widerstandsfähige Gewässer und Küstenschutz „fallen nicht vom Himmel“, sagte der Linken-Abgeordnete Dirk Bruhn in Schwerin. Sie seien Ergebnis politischer Verantwortung. „Ja, die Entgelterhöhung ist anspruchsvoll, aber sie setzt Anreize zum sparsamen Umgang mit Wasser und finanziert die wachsenden Investitionen in eine robuste Wasserinfrastruktur.“
Grüne wollen mehr Wasserrückhalt
Die Grünen-Fraktion befürwortete Ansätze des neuen Gesetzes, hielt aber zusätzliche Maßnahmen für nötig. Aktuell verursache etwa die Entwässerung von Mooren für die landwirtschaftliche Nutzung hohe Treibhausgasemissionen. Stattdessen müssten Wasserrückhalt und Moorschutz stärker in den Mittelpunkt rücken. Man müsse „weg von einer Wasserwirtschaft, die jahrzehntelang auf schnelle Entwässerung ausgelegt war“, sagte der Grünen-Abgeordnete Harald Terpe.
Kritik kam auch vom Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern. „Die Betriebe stehen ohnehin von allen Seiten unter Druck - sie brauchen klare Unterstützung vom Land und keine zusätzlichen Belastungen ohne Mehrwert“, wie der Verbandspräsident Karsten Trunk mitteilte. Umweltschützern ging die Gesetzesänderung im Vorfeld dagegen nicht weit genug.
Entnahmegebühr für Trinkwasser steigt von 10 auf 20 Cent je Kubikmeter
Die Entnahmegebühr für Trinkwasser steigt von 10 auf 20 Cent je Kubikmeter. Laut Umweltministerium steigen die Einnahmen des Landes damit von 11 auf 21 Millionen Euro im Jahr. Das Geld soll vollständig dem Gewässerschutz zugutekommen. Die Einnahmen würden zweckgebunden eingesetzt und nicht „irgendwo im Haushalt versickern“, sagte Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD). Für private Haushalte bedeute die höhere Entnahmegebühr voraussichtlich ab 2027 eine moderate Steigerung des Wasserpreises. Eine Durchschnittsfamilie müsse etwa 15 Euro pro Jahr mehr zahlen. (dpa/EUWID)



