Laut Gutachten muss RWE für das Verfüllen der Tagebauseen mit Rheinwasser bezahlen

Entnahme nicht als behördlich angeordnet zu beurteilen

Nach aktueller Rechtslage gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Grundlage, die RWE Power AG von der Zahlung des Wasserentnahmeentgelts für die Befüllung der Braunkohlentagebaurestlöcher in Hambach und Garzweiler zu befreien. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom BUND NRW gegebenes Rechtsgutachten, das von der Frankfurter Kanzlei PNT Partner Rechtsanwälte erstellt wurde.

RWE Power plant den Bau und Betrieb einer 45 km langen Rheinwassertransportleitung, über die ab 2030 jährlich bis zu 340 Mio. m³ Rheinwasser zu den ehemaligen Tagebauen geleitet werden sollen. Ziel ist es, die großräumig zur Braunkohlegewinnung abgesenkten Grundwasserleiter schneller wieder aufzufüllen und dadurch neue Tagebauseen zu schaffen sowie geschützte Feuchtgebiete zu erhalten.

Da die Leitung noch bis zu 70 Jahre nach Ende des Tagebaus betrieben werden soll, könnten durch das Wasserentnahmeentgelt Milliardenkosten entstehen. RWE hatte bislang nach den Angaben des BUND NRW argumentiert, bei der Befüllung handele es sich um eine „behördlich angeordnete Benutzung“, weshalb keine Zahlungspflicht bestehe. Das Gutachten widerspreche dieser Auffassung jedoch eindeutig, so der BUND. Hier geht es weiter.........

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und nach erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und ihres Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -