LAWA-Leitlinien-Entwurf zu Wasserknappheit kommt bei BDEW und DWA unterschiedlich an

BDEW sieht Klärungs- und Ergänzungsbedarf bei der Rechtsnatur

Der im Rahmen der Nationalen Wasserstrategie erarbeitete Entwurf der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für Leitlinien zum Umgang mit Wasserknappheit hat im Zuge einer Stakeholder-Konsultation unterschiedliche Reaktionen der Wasserverbände ausgelöst. Während die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) den Entwurf grundsätzlich begrüßt, äußert sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) deutlich kritischer.

Aus der Stellungnahme des BDEW zum Entwurf geht hervor, dass dieser Klärungs- und Ergänzungsbedarf insbesondere bei der Rechtsnatur der Leitlinien, beim Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung sowie beim Wechsel der Gestattungsarten im Rahmen des Bewirtschaftungsermessens sieht. Das gilt auch für die Ausgestaltung des Ampelsystems, die Sicherung von grundwasserabhängigen Landökosystemen sowie den Umgang mit Talsperren und Speichern.

Zu der aus seiner Sicht unklaren Rechtsnatur der LAWA-Leitlinien schreibt der BDEW, dass zwar Leitlinien formal als Handlungsempfehlungen bezeichnet würden, mehrere Formulierungen jedoch auf einen verbindlichen Charakter hindeuteten. Kritisch bewertet der BDEW insbesondere, dass zentrale Elemente wie die Definition von Wasserknappheit oder das vorgesehene Ampelsystem mit möglichen Einschränkungen für Wasserentnahmen nicht gesetzlich geregelt seien, sondern erst durch die Leitlinien eingeführt würden. Lesen Sie mehr........

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