Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat das Baurecht für das Vorhaben „Lebendige Luppe, 4. Bauabschnitt – Zschampert“ erteilt, in dessen Mittelpunkt die Revitalisierung des Zschampert steht. Damit können die Städte Schkeuditz und Leipzig die nächsten Schritte zur Umsetzung des Projekts einleiten, berichtet die LDS. Das Vorhaben sieht vor, das Fließgewässer Zschampert an sein ursprüngliches Bett anzubinden und den bestehenden Abschnitt nördlich des Saale-Elster-Kanals naturnah zu gestalten. Bereits 5,4 Kilometer des historischen Gewässerbettes konnten im Rahmen von Zulassungsentscheidungen zum vorzeitigen Beginn wiederhergestellt werden. In diesem Zuge entstanden drei Brücken, vier Furten und ein Steuerungsbauwerk.
Nun können die weiteren Teile des Vorhabens in Angriff genommen werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Renaturierung des 1,1 Kilometer langen Gewässerabschnitts des Zschampert unmittelbar nördlich des Saale-Elster-Kanals. Zudem soll ein Interimsbauwerk zur Wasserabgabe am Grünen Winkel durch ein permanentes Steuerungsbauwerk ersetzt werden.
Nach Abschluss der Arbeiten soll im Bereich zwischen dem Saale-Leipzig-Kanal und dem Grünen Winkel ein 6,5 Kilometer langes, naturnahes Fließgewässer entstehen. Dieser „neue“ Zschampert werde mit seinen natürlichen Ausuferungen und einer gesteigerten Wasserzufuhr den Auwald wieder regelmäßig mit Wasser versorgen. Der 4. Bauabschnitt „Zschampert“ ist ein erster Baustein des Projekts „Lebendige Luppe", dessen Ziel die ökologische Aufwertung des Leipziger Auwaldes ist. Durch die Anbindung ehemaliger Flussläufe und die Schaffung naturnaher Überflutungsbereiche soll der Wasserhaushalt im Leipziger Auwald nachhaltig verbessert werden. Das Projekt wird von den Städten Schkeuditz und Leipzig gemeinsam realisiert und durch die Universität Leipzig, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und den NABU Sachsen wissenschaftlich begleitet.
Der Planfeststellungsbeschluss sowie die zugehörigen Pläne werden in den Städten Leipzig, Schkeuditz und Leuna öffentlich ausgelegt sowie über das Bekanntmachungsportal der Landesdirektion zur Verfügung gestellt.




