LEE NRW fordert, Anforderungen an Floating-PV-Anlagen im WHG zu erleichtern

„Unverhältnismäßige Flächenbegrenzungen im WHG streichen“

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) hat die Bundesregierung aufgefordert, den Einsatz von schwimmenden Solaranlagen zu erleichtern. „Alle pauschalen Vorschriften und unverhältnismäßigen Flächenbegrenzungen für Floating-PV-Anlagen“ im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) seien zu streichen, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes von Ende April. Stattdessen sollten Vorgaben für die schwimmenden Solaranlagen über Bebauungspläne festgelegt werden. Konkrete Abstände zu Ufern und Bedeckung eines Gewässers könnten sich so an den realen Bedingungen der Gewässer vor Ort orientieren.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 müssten Agri-, Floating- und Parkplatz-PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW an den klassischen Freiflächen-Ausschreibungen teilnehmen, um einen EEG-Zuschlag zu erhalten, so der LEE NRW. „Diese innovativen, derzeit noch teureren Marktsegmente sollten jedoch in einem eigenen Auktionstopf mit einem jährlich steigenden Auktionsvolumen und nicht im Wettbewerb zu klassischen Solarparks ausgeschrieben werden“, fordert der Verband.

Entwurf einer Photovoltaik-Strategie
will „maßvoll nachjustieren“      
   

Eine Chance für diese Änderungen bietet nach Auffassung des LEE NRW der von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Anfang März vorgestellte Entwurf einer Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung. In dem Papier heißt es, dass die Bedingungen für schwimmende PV-Anlagen erleichtert werden sollen. Insbesondere die hohen Anforderungen an schwimmende Solaranlagen aus dem Wasserhaushaltsgesetz in Bezug auf den Uferabstand von mindestens 40 Meter sowie die Flächenbedeckung des Gewässers von maximal 15 Prozent der Gewässeroberfläche führen dazu, dass Floating-PV-Projekte nicht entwickelt werden können, heißt es in dem Entwurf. Hier sei „ein maßvolles Nachjustieren der Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz auch in Deutschland notwendig“.

Noch sei unklar, was „maßvolles Nachjustieren“ konkret heißt, sagte LEE NRW-Geschäftsführer Mildenberger: „Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Potenziale der Floating-PV nicht zu schmälern und damit gleichzeitig auch den Solarausbau in NRW einzuschränken.“

Auch NRW-Landesregierung will mehr
schwimmende Solaranlagen auf Seen

Auch die Landesregierung NRW will mehr schwimmende Solaranlagen auf Seen. „Für den Ausbau der Solarenergie bieten schwimmende Photovoltaikanlagen besonders bei uns in Nordrhein-Westfalen mit vielen Abgrabungs-, Gewinnungs- und Tagebauseen erhebliches Potenzial“, sagte Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Dass die neuen Vorgaben „restriktiv“ sind, sieht man auch in Düsseldorf so: Verschiedene Projektideen könnten unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht realisiert werden. Das Ministerium habe sich daher bei der aktuell entwickelten Photovoltaik-Strategie dafür eingesetzt, Floating-PV durch Änderung des Wasserhaushaltsgesetz „weiträumiger zu ermöglichen“.

Quarzwerke betreiben Projekt
auf Baggersee in Haltern

Anlass für die Stellungnahme des LEE NRW ist die Inbetriebnahme schwimmenden Photovoltaikanlage auf einem Baggersee in Haltern vor einem Jahr durch das Rohstoffunternehmen Quarzwerke. Mit einer Leistung von gut 3,1 Megawatt sei das Floating-PV-Projekt auf dem Silbersee in haltern bundesweit nach wie vor das größte seiner Art, teilten die Quarzwerke mit. Seit der Inbetriebnahme seien rund 2,7 Mio. Kilowattstunden Strom produziert worden. Das Unternehmen erwäge, seine schwimmende Anlagenkapazität weiter auszubauen oder eine neue, größere PV-Anlage zu errichten. (EUWID/dpa)

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