Betreiber von Anlagen müssen dafür Sorge zu tragen, dass durch die Brandbekämpfung Gewässer nicht geschädigt werden. Diese Regelung ist in dem Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) enthalten, für die das Bundesumweltministerium (BMU) Ende ...
Löschwasserrückhaltung soll in AwSV fachlich konkretisiert werden
Durch Brandbekämpfung dürfen Gewässer nicht geschädigt werden
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