„Maximal nur mit schwach wassergefährdenden Stoffen“

Fracking in Niedersachsen

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In Niedersachsen sollen künftig beim Fracking nur noch solche Flüssigkeiten eingesetzt werden, die maximal als schwach wassergefährdend einzustufen, das heißt der Wassergefährdungsklasse 1 zuzuordnen sind. Grundsätzlich lehne die Landesregierung jedoch die Erdgasförderung aus Schiefergestein und damit Fracking ...

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