Mecklenburg-Vorpommern: Weiter Kritik an Düngeverordnung des Landes

Die Kritik an der neuen, seit Anfang Februar gültigen Düngelandesverordnung Mecklenburg-Vorpommerns reißt nicht ab. Zweifel gibt es insbesondere an der Ausweisung der besonders mit Nitrat belasteten Roten Gebiete. Wegen der hohen Nitratbelastungen im Grundwasser dürfen Bauern dort nur 80 Prozent des pflanzlichen Bedarfs an Stickstoffdünger ausbringen. „Landwirte sollen nun für erhöhte Nitratwerte zur Verantwortung gezogen werden, von denen nicht feststeht, ob sie diese verursacht haben. Unschuld ist in Mecklenburg-Vorpommern offenbar nicht die Voraussetzung für eine faire Behandlung“, konstatierte der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Diener am Mittwoch nach einer Expertenanhörung im Agrarausschuss des Landtags.

Nach seinen Angaben hatte Agrar- und Umweltminister Till Backhaus (SPD) eine verursachergerechte Ausweisung dieser Schutzzonen, die 38 Prozent der Agrarfläche im Land ausmachen, zugesichert. Dies sei aber wieder vom Tisch.

Nach Angaben des Präsidenten des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Detlef Kurreck, ist eine Sammelklage gegen die deutlichen Dünge-Einschränkungen in Vorbereitung. Landwirte würden in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eingeschränkt, obwohl die Ursache der Grundwasser-Belastung nicht eindeutig geklärt sei. Doch mache sich angesichts der jahrelangen Auseinandersetzung um den Düngemitteleinsatz inzwischen auch Resignation breit.

Backhaus hatte die Düngelandesverordnung, die der Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete (AVV GeA) dient, immer wieder verteidigt (EUWID 11.2023). Nach dem Stand der Wissenschaft gebe es keine Zweifel daran, dass die landwirtschaftliche Düngung Hauptursache für die Nitratbelastung des Grundwassers sei und Landwirte nun in der Pflicht stünden, zu handeln. (dpa/EUWID)

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