Mehr „rote Gebiete“ durch Anpassung der Düngeverordnung in Schleswig-Holstein

Kabinett stimmt Entwurf zur Umsetzung der AVV GeA zu

Die besonders mit Nitrat belasteten „roten Gebiete“ in Schleswig-Holstein vergrößern sich seit der letztmaligen Ausweisung im Dezember 2020 von 5,4 auf 9,5 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Das ist Folge des Entwurfs von Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) zur Änderung der Landesdüngeverordnung, der das Kabinett der Landeregierung Anfang November zugestimmt hat. Mit der Anpassung leiste das Land seinen Beitrag zur Umsetzung der vom Bund am 17. August 2022 erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA), teilte das Ministerium mit.

Nachbesserungsbedarf sehe er bei der bei der Umsetzung des Verursacherprinzips, erklärte Schwarz. Landwirtschaftliche Betriebe, die nachweislich gewässerschonen wirtschaften, müssten dafür auch honoriert werden. Die EU-Kommission hatte die Methodik zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete in Deutschland bemängelt und Nachbesserungen gefordert. Zur Reduzierung des Eintrages und zur langfristigen Herstellung eines guten chemischen Zustandes der Grundwasserkörper gelten in den roten Gebieten besondere düngerechtliche Einschränkungen für die Landwirtschaft.

Vergrößerung der roten Gebiete
von 5,4 auf 9,5 Prozent
der landwirtschaftlichen Nutzfläche

In Schleswig-Holstein vergrößern sich insgesamt aufgrund der überarbeiteten AVV GeA und seit der letztmaligen Ausweisung im Dezember 2020 die roten Gebiete von 5,4 auf 9,5 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche, so das Ministerium. Die Gründe für die Vergrößerung liegen den Angaben zufolge in den methodischen Änderungen, auf die sich die EU-Kommission und Deutschland verständigt haben. Dazu gehört die Berücksichtigung der Nitratbelastung des Grundwassers vor dem Nitratabbau (Denitrifikation), die stärkere Berücksichtigung von Wasserschutzgebieten sowie aller nitratbelasteten Grundwassermessstellen und der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche - nicht nur der Flächen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) innerhalb der nach hydraulisch hydrogeologischen Kriterien abgegrenzten roten Gebiete.

Bisherige Emissionsmodellierung
bleibt unberücksichtigt

Unberücksichtigt bleibt dem Ministerium zufolge  die bisherige Emissionsmodellierung, mit dessen Hilfe rechnerisch der Eintragspfad von Stickstoff aus der Landwirtschaft ermittelt und bei der letztmalig durchgeführten Gebietsausweisung berücksichtigt wurde. Die EU-Kommission hatte in den Gesprächen deutliche Bedenken bei diesem Verfahren angemeldet und gefordert, die emissionsbasierte Abgrenzung zu streichen, so das Ministerium. „Die durch die Nicht-Berücksichtigung der Emissionsmodellierung bedingte Vernachlässigung einer besseren Verursachergerechtigkeit ist sehr bedauerlich. Wir werden uns auf Bundesebene weiter dafür einsetzen, dass landwirtschaftliche Betriebe, welche nachweislich gewässerschonend wirtschaften, von einzelnen düngerechtlichen Maßnahmen befreit werden“, sagte Schwarz.

Weitere 327 Messstellen

Bei der erneuten Gebietsausweisung würden im Vergleich zur letzten Ausweisung der roten Gebiete im Dezember 2020 weitere 327 Messstellen berücksichtigt. Die gesamte Messstellenanzahl liege aktuell bei 552; sie solle nach der neuen AVV GeA auch in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2024 weiter ausgebaut werden....

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