Bei der Beurteilung von bereits jetzt angemessenen Maßnahmen gegen Arzneimittelrückstände im Wasser ist das Vorsorgeprinzip ausschlaggebend. Denn die konkreten Schäden durch Arzneimittelrückstände sind noch nicht so drastisch und augenscheinlich, dass der Handlungsbedarf unzweifelhaft feststeht – diese Aussage ...
„Mikroschadstoffstrategie darf nicht nur aus vierter Reinigungsstufe bestehen“
Technikfolgenausschuss legt Bericht zu Arzneimittelrückständen vor
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