Mindestwassererlass: BUND Hessen sieht Schwächen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Hessen begrüßt den am 24. Februar 2023 in Kraft getretenen Mindestwassererlass grundsätzlich, sieht bei der Neufassung jedoch Schwächen zum Nachteil der Flüsse. „In Zeiten der Klimaerhitzung und damit verbundenen langen Dürresommern ist ein Mindestwassererlass zum Schutz der Fließgewässer unumgänglich. Für den BUND ist klar, dass in den Bächen eine Mindestwasserführung gewährt sein muss. Die aktuelle Rechtslage führt dazu, dass die ökologische Funktion von Flüssen und Bächen oft der Kleinen Wasserkraft zum Opfer fallen wird. Damit haben Bachforelle, Neunauge und Äsche das Nachsehen“, erklärte der Vorsitzende des BUND Hessen, Jörg Nitsch, in einer Mitteilung.

Die eigentliche Problematik der Wasserkraft liege in immer längeren Dürreperioden, die der Klimawandel verursache und die zum Trockenfallen der Bäche führe. Wenn weniger Wasser im Bach fließe, dann sinke automatisch der Stromertrag aus den Wasserkraftanlagen. Der neue Mindestwassererlass könne dieses Problem nur unzureichend lösen, weil der Bundesgesetzgeber allen Wasserkraftanlagen undifferenziert ein „überragendes öffentliches Interesse“ attestiere.

Lesen Sie hier, was die Wasserkraftanlagen in Hessen zur Energieerzeugung beitragen.......

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