Das Umweltministerium Brandenburg hat den Vollzug von Sanktionen und Maßnahmen auf Grundlage der Brandenburgischen Düngeverordnung per Erlass an die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte bis zur Anpassung des Bundes-Düngerechts ausgesetzt. Das teilte das Landwirtschafts- und Umweltministerium des Bundeslandes Anfang Dezember mit. Aktuell prüfe das Ministerium die rechtlichen Möglichkeiten, nicht nur den Vollzug, sondern auch die Landesdüngeverordnung insgesamt auszusetzen, wobei die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) eine entscheidende Rolle spielen werde.
Dabei seien zudem mögliche Konsequenzen rechtlicher Natur für das Land Brandenburg auf Ebene von geltendem europäischen und nationalem Recht sorgfältig zu prüfen. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), das wegen mangelnder Bestimmtheit bei der Ausweisung der Gebiete Nachbesserungen an der Düngeverordnung (DüV) des Bundes für erforderlich hält, sei in den Bundesländern viel Bewegung bei dem Reizthema zu verspüren, so das Umweltministerium Brandenburg. So hat zuvor Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) die Beschränkungen zur Düngung in Roten Gebieten für sein Bundesland ausgesetzt.
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