Moorschutz spielt besondere Rolle im Klimaverträglichkeitsgesetz MV

Klimaanpassungsstrategie gesetzlich verankert

Einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung soll Mecklenburg-Vorpommern mit dem Klimaverträglichkeitsgesetz erhalten, das der Landtag Anfang Juni beschlossen hat. Ziel ist es, Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2045 klimaneutral aufzustellen und die Folgen des Klimawandels wirksam zu begrenzen, heißt es in einer Mitteilung des Umwelt- und Klimaschutzministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Eine besondere Rolle komme dabei den Mooren zu.

Das Gesetz verpflichtet die Landesregierung zur Erarbeitung eines Klimaschutzplans mit konkreten Maßnahmen und Meilensteinen. Darüber hinaus werden die Klimaanpassungsstrategie des Landes, die Fachstelle für Klimawandel und Klimaanpassung sowie Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte für Landkreise und größere Städte gesetzlich verankert. Das Gesetz verankert die Klimaneutralität bis 2045 erstmals gesetzlich und legt verbindliche Zwischenziele fest: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 26 Prozent, bis 2035 um 53 Prozent und bis 2040 um 78 Prozent reduziert werden. Grundlage dafür sind wissenschaftlich erarbeitete Zielpfade für alle relevanten Emissionssektoren.     

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