Die Verabschiedung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes mit relevanten Änderungen durch den Bundestag stärkt aus Sicht des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) den Schutz kritischer Infrastrukturen vor Cyberangriffen. „Auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens haben die Abgeordneten zu viel Bürokratie und Überregulierungen gekonnt den Riegel vorgeschoben. Das ist absolut richtig, weil bei Überregulierung das eigentliche Ziel von mehr Sicherheit verfehlt worden wäre. Insbesondere mit der klugen Regel zu kritischen Komponenten haben die Abgeordneten ein Bürokratie-Monster verhindert“, erklärte VKU-Chef Ingbert Liebing.
Statt wie bisher jeden Einsatz einzeln anzuzeigen und auf eine Freigabe des Innenministeriums zu warten, dürfen Stadtwerke kritische Komponenten zukünftig auch ohne vorherige Freigabe verwenden, berichtet der VKU in einer Mitteilung. Das Innenministerium könne im Nachhinein den Einsatz der kritischen Komponenten noch untersagen. Dieses Verfahren verhindere Verzögerungen beim Ausbau insbesondere von Energie- und Telekommunikationsinfrastrukturen.
Im Regierungsentwurf waren auch Unternehmen von strengen Sicherheitsstandards betroffen, die „nebenbei“ Energie erzeugen, z.B. thermische Abfallbehandlungsanlagen, Biovergärungsanlagen, aber auch Klärwerke mit kleinen PV-Anlagen, führt der VKU weiter aus. Erfahren Sie mehr..........




