Im Kreis Dithmarschen ist für das Einzugsgebiet des Wasserwerks Kuden eine neue Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Kraft getreten. Wie das schleswig-holsteinische Umweltministerium berichtet, trägt die neue Verordnung zum langfristigen Grundwasserschutz in der Region bei. „Wir beziehen in Schleswig-Holstein all unser Trinkwasser aus dem Grundwasser. Deshalb müssen wir es ganz besonders schützen", erklärte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne).
Das in der Gemeinde Kuden gelegene Wasserwerk gehört zum Zweckverband Wacken und stellt gemeinsam mit den Wasserwerken Wacken und Warringholz die zentrale Trinkwasserversorgung für zwei Wasserverbände und zahlreiche Industriebetriebe im Wirtschaftsraum Brunsbüttel sicher.
Aufgrund des geologischen Aufbaus weisen die für die Wasserversorgung genutzten Grundwasserleiter in dieser Region nach Angaben des Ministeriums nur ein eingeschränktes natürliches Schutzpotenzial auf. Für das Trinkwasser des Wasserwerks im Kreis Dithmarschen wird Grundwasser verwendet, das sich allein aus versickernden Niederschlägen speist. Dabei werden Nähr- und Schadstoffe vom Sickerwasser gelöst. Die geologischen Schichten in dieser Region filtern diese jedoch nur bedingt heraus. Neben Regelungen für den Umgang mit Abwasser, die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen und der Durchführung von Erdaufschlüssen (z.B. Grabungen und Bohrungen) gelten künftig auch spezielle Regelungen für die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung.
Durch eine angepasste Düngung und optimierte Landbewirtschaftung sollen Stickstoffüberschüsse vermieden werden. Zukünftig gelten ein Umbruchverbot von Dauergrünland, das Gebot einer ganzjährigen Bodenbedeckung, verlängerte Sperrfristen für Düngemittel sowie die Erstellung einer Düngeplanung mit Anrechnungspflichten für organische Düngemittel und Dokumentationspflichten über vorgenommene Düngungen.




